Investwissen: blog.php

September 19th, 2016

Ab 1. Oktober werden alle inländischen Bankverbindungen vom Girokonto bis zum Bausparvertrag in Österreich zentral gespeichert. Zwar kann das Finanzamt nur zugreifen, wenn es im Einzelfall einen begründeten Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung oder Geldwäsche äußert, aber das ist vor allem bei Selbständigen nur eine Formsache.

Damit nicht genug, müssen die Banken ab 1. Oktober auch prüfen, ob der Kunde auch im Ausland Kontobeziehungen unterhält und diese melden, auch bei bestehenden Konten.

Ganz transparent wird es dann ab 1. Januar 2017: 104 Staaten inkl. Österreich haben vereinbart, weltweit alle Kontendaten auszutauschen. Das heißt, alle Guthaben werden dann an das jeweilige Wohnsitzland gemeldet. Dies betrifft auch Wertpapierdepots und auch Zweitwohnsitze im Ausland. Sollten sie diesen nicht bekanntgeben, kann eine Strafe bis zu 200.000 Euro verhängt werden.

Sachwerteigentum im Ausland sollte davon eigentlich nicht betroffen sein, die Rückflüsse sind aber auf jeden Fall steuerpflichtig. Im Zweifelsfall sollte dies mit einem Steuerberater geklärt werden.

 

Comments are closed.

  • Infos abonnieren

  • Kategorien