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June 25th, 2014

Anleger enttäuscht

Die Hoffnungen der Anleger und Vermögensberater lagen auf der angekündigten Gesetzesnovelle: Das Investitionsverbot an Beteiligungsfonds für Privatanleger ab dem 22. Juli sollte fallen.

Damit sollte die Möglichkeit der Risikostreuung und des Sachwertinvestments auch für den mittelständischen Investor erhalten bleiben – nicht unbedingt im Interesse der Sparbuchanbieter (Banken) und der Staatsschuldenverkäufer (Staat), wie man sich denken kann.

Entsprechend negativ fiel das Ergebnis aus: Das Investitionsverbot bleibt, zumindest für jene Privatanleger, die nicht 100.000 Euro in ein einziges Investment stecken können – und – nur 20% des Vermögens dürfen in solche Sachwerte fließen.

Die Kritikpunkte

Insbesondere sind an der neuen Lösung folgende Kritikpunkte zu bemängeln:

  • Während man in Deutschland den Vertrieb von Beteiligungen an Zusatzqualifikationen des Vermittlers nach §34f geknüpft hat, ging man in Österreich den Weg, den Vertrieb nur an Institutionelle und sehr wohlhabende Privatpersonen zu gestatten.
  • Damit wird die Zahl der Banken-unabhängigen Vermögensberater, die seit Jahren massiv rückläufig ist, zu Ungunsten der Kunden weiter zurückgehen. Letztlich werden fast ausschließlich Produktanbieter (Banken und Fonds-gesellschaften mit eigenem Vertrieb) den Markt beherrschen.
  • Unter die ab 22. Juli 2014 verbotenen Produkte fallen selbst Dachfondsbeteiligungen mit sehr breiter Risikostreuung wie die deutsche Firma RWB.
  • Ebenfalls durch den Rost fallen Beteiligungskonzepte, die ausschließlich mit Eigenkapital finanzieren und deren Risiko mangels Kredithebelung überschaubar ist.
  • Venture-Capital-Fonds (z.B. MIG und ARAX), die der österreichischen Wirtschaft dringend benötigtes Beteiligungskapital zur Verfügung stellen, werden diese Aufgabe nun voraussichtlich nicht mehr oder nur mehr über Umwege erfüllen können.
  • Gleichzeitig werden dadurch Anbieter mehr in den grauen Kapitalmarkt gedrängt, da sie auf Nachrangdarlehen, Genussscheine oder Investments in Einzelfirmen ausweichen müssen oder ihr Produkt im Versicherungsmantel anbieten. Für den Anleger bedeutet dies eine geringere Transparenz und geringere Renditen.
  • Während auf der einen Seite “Crowd-Funding” und “Crowd-Investing” gefördert werden sollen, werden auf der anderen Seite etablierte Unternehmen ins Aus gedrängt.
  • Im Gegensatz zu Deutschland, wo die entsprechenden Vermittler aufgewertet und weitergebildet werden, werden Vermögensberater in Österreich praktisch entmündigt.
  • Ebenfalls pauschal entmündigt werden Privatkunden, denen man es nicht zutraut, bei der Streuung ihres Vermögens vernünftige Entscheidungen zu treffen.

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